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REINHARD RIEDEL

 

Seit 1987 als Rechtsanwalt tätig, gründete Reinhard Riedel 1992 zusammen mit Markus Hierlmeier die Kanzlei in Ingolstadt. 2023 hat Hr. Hierlmeier die Kanzlei verlassen und wird ab jetzt solo geführt.

WETTBEWERBSRECHT

Das Wettbewerbsrecht findet seine gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem UWG, und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem GWB und verfolgt im Grunde das Ziel des freien Wettbewerbs. Danach sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Konkurrenten, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

Ich biete Ihnen eine fundierte Rechtsberatung und bewerte die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen. Zudem erstelle und beantworte ich außergerichtliche Abmahnungen, einschließlich der interessengerechten Formulierung von Unterlassungserklärungen und vertrete Sie in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheklagen.

Aufgrund der kurzen Fristen bei Abmahnungen empfehle ich Ihnen, schnell zu handeln.

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